Migration und Vielfalt

In den letzten Jahren erreichte Deutschland eine hohe Zahl geflüchteter und asylsuchender Menschen. Die Politik und die öffentlichen Institutionen insgesamt, speziell aber auch die Jugendhilfe, standen und stehen immer noch vor neuen Herausforderungen. Das gilt auch für den Bereich der Kindertagesbetreuung, so dass der Landesjugendhilfeausschuss den Beschluss fasste, auf dem Kita-Bildungsserver einen Informationspool zu dieser Thematik einzurichten und als ständiges Angebot vorzuhalten. Damit Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen sich den Herausforderungen leichter stellen können, sind nachfolgend auf dieser Seite hilfreiche Informationen, Texte, Richtlinien und Projekte zusammengestellt, die laufend aktualisiert werden. Anregungen nimmt das Team des Kita-Bildungsservers gern entgegen.

Kinder aus geflüchteten Familien können eine Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. In der Regel sind diese Voraussetzungen erfüllt, wenn im Rahmen des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) erteilt wurde, die Familie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen hat und in der zugewiesenen Kommune untergebracht ist. Ab diesem Zeitpunkt gelten uneingeschränkt die gleichen Rechte auf Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder aus geflüchteten Familien wie für inländische Kinder, also der Rechtsanspruch auf Betreuung ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Schuleintritt sowie die bedarfsgerechte Versorgung mit einem Hortplatz. Die Finanzierung der Plätze erfolgt wie für alle anderen Kinder durch Landeszuschuss, Gemeindeanteil, Eigenanteil freier Träger und Elternbeitrag.

Damit sind Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege gefordert, diesen Kindern die gleichen Möglichkeiten zu ihrer Bildung einzuräumen wie allen anderen. Wenn Kinder aus anderen Kulturen, geprägt von anderen Sitten und Gewohnheiten, mit anderen Muttersprachen, vielleicht auch traumatisiert in die Gruppen kommen, kann das für die pädagogische Arbeit nicht unberücksichtigt bleiben. Um mit den Kindern und ihren Familien arbeiten zu können, muss man sich mit ihrer Herkunft befassen, um Kontakt aufzunehmen, bedarf es einer Bemühung von beiden Seiten, um traumatische Erlebnisse verarbeiten zu können, bedarf es einer besonderen Zuwendung. Um sich hier zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln zu können (vgl. § 1 SGB VIII) brauchen die Kinder eine Wertschätzung ihres bisherigen Daseins.

An dieser Stelle setzt unter anderem das Modellprogramm der Deutschen Kinder-und Jugendstiftung WillkommensKITAs an und unterstützt Einrichtungen in Sachsen dabei, diese Herausforderungen zu meistern. Die Pädagoginnen und Pädagogen bauen ein lokales Unterstützungsnetzwerk mit Expertinnen und Experten auf und tragen dazu bei, den Integrationsprozess vor Ort zu gestalten und Vorurteile abzubauen.

Flucht und ihre Folgen – Traumatisierung

Kinder und ihre Familien haben zum Teil sehr lange Fluchtwege hinter sich und in ihrer Heimat und auf dem Weg Dinge erlebt, die für sie schwer zu verarbeiten sind. In manchen Fällen ist hier professionelle Hilfe erforderlich, ein angemessener Umgang mit den Kindern und ihren Eltern unterstützt die notwendigen Heilungsprozesse.

Umgang mit Mehrsprachigkeit

Dass Kinder gut mit mehreren Sprachen aufwachsen können, ist keine neue Erkenntnis. Grundregel bleibt, dass Kinder in ihrer Muttersprache beheimatet sind und diese deshalb auch weiter pflegen müssen.

Vielfalt an Kulturen und Religionen

Der Sächsische Bildungsplan verweist darauf, dass der Umgang mit Kindern aus anderen Kulturen soziale Kompetenzen fördert. Diese Chancen gilt es zu nutzen, wenn Kinder und Familien aus anderen Ländern zu uns stoßen. Andere Kulturen bedeuten aber auch andere Lebens- und Speisegewohnheiten, anderer Umgang, andere Werte usw. Um dem gerecht zu werden und integrativ wirken zu können, bedarf es der Kenntnis dieser Zusammenhänge aus anderen Ländern und Kulturen.

Situation der Geflüchteten und Asylsuchenden in Deutschland bzw. Sachsen

Um einen Überblick zu bekommen, wie sich Migration und Vielfalt auf die soziale Landschaft in Deutschland und Sachsen auswirkt, sind hier Informationen zusammengestellt.

Institutionen

Wichtige Institutionen zum Thema Migration und Vielfalt sind auf Bundesebene das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und auf Landesebene der Sächsischer Ausländerbeauftragte.

Förderung

Möglichkeiten zur Förderung der Arbeit mit Kindern aus geflüchteten Familien finden Sie hier:

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Letzte Aktualisierung: 16.03.2023