Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Kultus zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL)

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Kultus zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL) wurde rückwirkend zum 1. Januar 2020 geändert.

Hintergrund ist, dass durch die Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen mehrere Vorschläge zur Vereinfachung von Förderverfahren erarbeitet wurden.

Das Anschreiben des SMK zu den Änderungen finden Sie hier. Die vorgenommen Änderungen sind in einer Synopse als Anlage dargestellt.

Letzte Aktualisierung: 24.02.2020