Richtlinien
Richtlinien sind Handlungsvorschriften mit bindendem Charakter. Eine Richtlinie wird von einer Organisation ausgegeben, besitzt aber keinen gesetzlichen Charakter. Folgende Richtlinien sind für die Kindertagesbetreuung interessant:
Alle Antragsformulare für die SächsKitaQualiRL finden Sie beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Hinweise zum Fördervollzug im Rahmen der SächsKitaQualiRL im Förderbereich Fachberatung für Kindertageseinrichtungen freier Träger in Zusammenhang mit Corona
Im Förderbereich der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen freier Träger bemisst sich die Höhe der Zuwendung an den vor Ort in den Kindertageseinrichtungen durchgeführten Fachberatungen (Teil 2, Abschnitt 2, Nr. 4 Abs. 1 SächsKitaQualiRL). Werden im Normalfall Fachberatungen vor Ort nicht erbracht, ermäßigt sich in der Regel die Zuwendung im Nachhinein.
Derzeit sind jedoch die Kindertageseinrichtungen infolge von Corona geschlossen, sodass Vor-Ort-Beratungen in den Kindertageseinrichtungen objektiv nicht stattfinden können. Da der Beratungsbedarf in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und bei den Trägern in dieser herausfordernden Zeit sehr hoch ist, wird daher die Regelung der SächsKitaQualiRL 100 Vor-Ort-Beratungen im genehmigten Bewilligungszeitraum nachzuweisen für das Jahr 2020 ausgesetzt und durch telefonische Beratung, Videokonferenzen etc. ersetzt. Die erfolgten Leistungen der Fachberatung durch Telefon- und Videokonferenzen sind zu dokumentieren und dem KSV im Verwendungsnachweis schriftlich vorzulegen.
Unbenommen davon können natürlich Fachberaterinnen und Fachberater in anderen Aufgabenfeldern von Fachberatung (Teil 2, Abschnitt 2, Nr. 1, Buchstabe b) SächsKitaQualiRL) tätig sein, sofern es die aktuelle Coronasituation zulässt.
Förderrichtlinie Gewaltprävention
- Zu dieser Richtlinie (RL KiTa-QuTVerb) hat der Kommunale Sozialverband Sachsen eine Liste mit häufig gestellten Fragen veröffentlicht.
- Der Kommunale Sozialverband Sachsen hat die Formulare zum Zwischenbericht veröffentlicht.
Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung