Gewaltprävention nach §37a SGB IX und §45 SGB VIII
vom 26.08.2024 bis 12.09.2024 in Aue-Bad Schlema
Gewaltschutzkonzepte als Teil des Qualitätsmanagements im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, sowie der UN-Kinderrechtskonvention sollen zum Standard sozialer Einrichtungen gehören. Im Teilhabestärkungsgesetz § 37a SGB IX finden sich die rechtlichen Grundlagen zur Entwicklung und Umsetzung eines individuell zugeschnittenen Gewaltschutzkonzeptes. Kinder und Jugendliche, Menschen mit Beeinträchtigungen oder alte Menschen sind gefährdet, Gewalt zu erleben. Ihre Möglichkeiten sich zu wehren, sich Hilfe zu holen sind kaum oder nur eingeschränkt vorhanden. Ein Gewaltschutzkonzept bietet den Rahmen, gezielte Maßnahmen und Hilfen bei Gewaltbedrohungen oder erfahrener Gewalt schnell zur Hand zu haben.
Inhalt:
Modul 1 (8UE) 26.08.2024
- Gesetze (§37a SGB IX, §45 SGB VIII, UN BRK, UN KRK, Grundgesetz, SGB VIII)
- Bild vom Kind / Bild vom Menschen / Bild vom Team
- Selbst- und Fremdreflexion (eigene Gewalterfahrungen, beobachtete Gewalterfahrungen)
- Täterprofile / Opferprofile
- Definition: Selbstbestimmung, Definition: Gewalt
- Mögliche Inhalte eines Gewaltschutzkonzeptes
- Qualitätsmerkmale
Modul 2 (8UE) 06.09.2024
- Das Team nimmt die Aufgabe an, ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen
- die Kerninhalte eines Gewaltschutzkonzeptes werden vermittelt
- Im Team wird ein Ist – Zustand erfasst
- Das Team legt das Soll fest, was soll erreicht werden mit dem Gewaltschutzkonzept
- Das Team erfasst die notwendigen Punkte
- Verantwortlichkeiten werden erfasst
- Ein zeitlicher Rahmen für die Erarbeitung wird gesteckt, einzelne Arbeitsschritte erörtert
Modul 3 (8UE) 12.09.2024
- Inhalte und Unterstützung beim Erstellen des Gewaltschutzkonzeptes nach Absprache
Veranstaltungsinformationen:
Veranstaltungsort:
Schulungsstätte Aue, Schneeberger Straße 13, 08280 Aue-Bad Schlema
Termine:
Modul 1: 26.08.2024 (Tagesseminar)
Modul 2: 06.09.2024 (Tagesseminar)
Modul 3: 12.09.2024 (Tagesseminar)
Umfang & Dauer:
je Modul 8 Unterrichtsstunden
Durchführungsbedingungen:
Der Lehrgangsbeginn ist gebunden an das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (7 Personen).
Es gelten die AGB sowie Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der LEB.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Teilnahmevorraussetzungen:
Teilnehmende sind pädagogische Fachkräfte im KiTa- und Hortbereich sowie Tagespflegepersonen.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe(n):
- Fachberater und Fachberaterinnen
- Leiter und Leiterinnen
- Erzieher und Erzieherinnen
- Tagespflegepersonen
Referent(en) und Referentin(nen):
Frau Klare
Preis: je Modul 130,00 € / Teilnehmer*in
Website: https://www.leb-sachsen.de/de/kurse/16-regionalbuero-erzgebirge/959-gewaltpraevention
Veranstalter - alle Termine dieses Veranstalters anzeigen
LEB im Freistaat Sachsen e. V. - Regionalbüro Erzgebirge
Schneeberger Str. 13
08280 Aue-Bad Schlema
Telefon: 03771 70490
E-Mail: aue@leb-sachsen.de
Website: http://www.leb-sachsen.de
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