KINDER STÄRKEN 2.0
Mit dem Programm "KINDER STÄRKEN 2.0" werden – wie bereits in der vorangegangenen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) - Kindertageseinrichtungen unterstützt, in denen ein hoher Anteil von Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen zu verzeichnen ist. In den anhand von sozialindexbasierten Daten ausgewählten Kindertageseinrichtungen wird jeweils eine zusätzliche Fachkraft im Umfang von bis zu 30 Wochenstunden gefördert. Ziel der Förderung ist es, diese Kinder bei der Überwindung ihrer individuellen Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen zu unterstützen und dadurch gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Die zusätzlichen Fachkräfte in den Kitas werden durch eine Koordinierungs- und Beratungsstelle fachlich begleitet und unterstützt.
Im August 2022 hat die Förderung des neuen Programms "KINDER STÄRKEN 2.0" begonnen. In der aktuellen ersten Förderwelle werden derzeit ca. 130 Kindertageseinrichtungen gefördert. Zudem hat die Koordinierungs- und Beratungsstelle ihre Arbeit aufgenommen. Deren Projektträger sind – wie auch in der vorangegangenen Förderperiode – die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. (slfg) und das Zentrum für Forschung, Weiterbildung und Beratung (ZFWB) an der ehs Dresden gGmbH.
Mit dem Schreiben vom 6. Februar 2023 hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus Informationen zur 2. Förderwelle des Projekts veröffentlicht. Das Informationsschreiben finden Sie hier. Des Weiteren wurde eine Anlage zu diesem Schreiben veröffentlicht. Die Anlage finden Sie hier. In dieser Anlage findet sich auch der Link, der auf das SAB-Formular zur Interessenbekundung der 2. Förderwelle führt. Des Weiteren wurde ein Auszug aus der Auswahlmatrix zur Bearbeitung durch die Jugendämter veröffentlicht. Den Auszug aus der Auswahlmatrix finden Sie hier. Wichtige Fragen zur neuen ESF-Förderung "KINDER STÄRKEN 2.0" fasst eine FAQ-Liste zusammen, die Sie hier finden.
Am 2. Februar hat das Sächsische Staatsministeriums für Kultus eine Bekanntmachung über den zweiten Teilnahmewettbewerb zu Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen (KINDER STÄRKEN 2.0) veröffentlicht. Die Bekanntmachung finden Sie hier. Ausfüllhinweis zum Interessenbekundungsverfahren: In der Bekanntmachung gibt es den Link zum Formular der Interessenbekundung. Auf dem Formular steht ""Es wird erklärt, dass die Einrichtung keine gleichartige Förderung […] in Anspruch nimmt." Durch den Träger der Kita ist "ja" oder "nein" anzukreuzen. Hierzu ist zu beachten: Es ist für die Erklärung ein „ja“ anzukreuzen, wenn keine gleichartige Förderung vorliegt.
Statistische Daten
- Befund Sprachauffälligkeit bei Kita-Untersuchung in Sachsen im Schuljahr 2019/2020 bis 2021/2022 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen
- Befund Sprache/Sprechen bei der Schulaufnahmeuntersuchung (vorzeitig und regulär) in Sachsen im Schuljahr 2021/2022 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen
- Tabelle unter 15-Jährige in Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in Sachsen im Dezember 2021
Nähere Informationen zum Projekt KINDER STÄRKEN 2.0 finden Sie hier.