Publikation: Das Modell zu Vergütung in der Kindertagespflege – Paradigmenwechsel in der Bezahlung

In den letzten Jahren haben zahlreiche Klagen von Kindertagespflegepersonen gegen ihre Träger der öffentlichen Ju­gendhilfe Erfolg gehabt, z.B. in Dresden, Düren oder Märkisch-Oderland. Dabei haben die Gerichte in ihren Urteilen oft betont: Ausschlaggebend für die Auf­hebung einer kommunalen Satzung sei nicht die objektive Höhe des Anerken­nungsbetrages, sondern das Fehlen einer nachvollziehbaren Berechnungsgrund­lage. Die Richter*innen fragten zum Beispiel: Warum liegt in einem Kreis die Summe doppelt oder dreimal so hoch wie in einem anderen? Ist die "Leistung" der einen Tagespflegeperson dreimal hö­her als die einer anderen? Woran messen wir diese "Leistung"?

Der Bundesverband für Kindertagespfle­ge hat sich deshalb im Rahmen einer über zwei Jahre tätigen "Steuerungs­gruppe leistungsgerechte Vergütung" in­tensiv mit der Erarbeitung eines grund­legend neuen Modells zur Bezahlung von Kindertagespflegepersonen beschäf­tigt. Dabei wurden die Erfahrungen der Mitgliedsvereine, von Praktiker*innen und externen Fachleuten einbezogen.

Sie können diese Publikation auf der Webseite des Bundesverbands für Kindertagespflege herunterladen.

Letzte Aktualisierung: 21.03.2023