Handreichung zur Gestaltung einer Beteiligungs- und Beschwerdekultur in Kitas und Kindertagespflege

Der Landesjugendhilfeausschuss hat am 10. September 2015 die "Handreichung zur Gestaltung einer Beteiligungs- und Beschwerdekultur in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Freistaat Sachsen" beschlossen.

Die Handreichung wurde auf Anregung des Paritätischen Landesverbandes Sachsen e.V. gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe aus Fachberater/-innen öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe und unter Leitung der Verwaltung des Landesjugendamtes erstellt. Sie richtet sich vor allem an die Leitungen und pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und an Kindertagespflegepersonen. Sie ist jedoch auch für die Träger der Einrichtungen von Belang, die für die Anwendung dieser Verfahren in ihren Einrichtungen die Verantwortung tragen.Aufgrund der Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes im SGB VIII sind alle Einrichtungen verpflichtet, dass "zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten" Anwendung finden (§ 45 Abs. 3 Ziff. 3 SGB VIII). Die vorliegende Handreichung bietet einen profunden Zugang zum Verständnis dieser Anforderung und sehr praxisbezogene Hinweise für deren Umsetzung. Mit der Vorlage dieser Handreichung wird ein wesentlicher Beitrag zur Beratung des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gegenüber den Trägern von Einrichtungen im Sinne von § 8 b Abs. 2 SGB VIII geleistet.

Letzte Aktualisierung: 18.03.2021