Regierungsentwurf für Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen
Das Kabinett hat in der Sitzung am 24. März 2025 den Regierungsentwurf (RegE) für den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025/2026 wurde mit dem Entwurf des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 in den Sächsischen Landtag eingebracht.
"Trotz der schwierigen finanziellen und wirtschaftlichen Situation investieren wir mehr als jemals zuvor in Bildung, Erziehung und Betreuung unserer Kinder. Insgesamt sind 10,6 Milliarden Euro für den Bereich des Kultusministeriums eingeplant. Der Bildungshaushalt stellt damit den größten Teil des Gesamthaushaltes", teilte Kultusminister Conrad Clemens mit. Auf das Haushaltsjahr 2025 entfallen rund 5,25 Milliarden Euro und auf das Haushaltsjahr 2026 ca. 5,33 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 standen Schulen und Kitas 8,3 Milliarden Euro zur Verfügung, in den Jahren 2021/2022 waren es 9,5 Milliarden Euro und in den Jahren 2023/2024 10,2 Milliarden Euro.
"Bildung hat in Sachsen weiter Priorität", betonte Clemens. Der Minister machte aber deutlich, dass auch das Kultusministerium seinen Beitrag zum Sparen leisten muss. Besonders schmerzlich sei, dass im Haushaltsentwurf keine Landesmittel für Neubewilligungen im Schulhausbau und im Kita-Bau zur Verfügung stehen. Dennoch werden über 50 Millionen Euro pro Jahr für Infrastrukturmaßnahmen und vor allem zur Finanzierung bereits bewilligter Vorhaben dienen. "Das Infrastrukturpaket des Bundes könnte zusätzliche Investitionsmittel bringen." Auch im Bereich der Ganztagsangebote sind Kürzungen vorgesehen.
Kita-Kompromiss bei der demographischen Entwicklung
Auch in den nächsten beiden Jahren liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Bereich der frühkindlichen Bildung. Die Haushaltsansätze für die gesetzlichen Leistungen in diesem Bereich liegen in beiden Jahren auf einem Niveau von ca. 900 Millionen Euro.
Bei der pädagogischen Arbeit soll der gelingende Übergang vom Kindergarten in die Schule noch stärker als bisher in den Blickpunkt rücken. Daher werden die personellen Ressourcen für die Schulvorbereitung durch eine Erhöhung des Landeszuschusses um 55 Euro je 9-h-aufgenommenes Kind gestärkt. Damit erhöht sich der Landeszuschuss von 3.455 Euro auf dann 3.510 Euro je 9-h-aufgenommenes Kind. "Das ist ein guter Kompromiss zwischen den Forderungen nach einer Verbesserung des Personalschlüssels und den Sorgen der Kommunen vor Kostensteigerungen", so Clemens. Die Regelung soll ab dem 1. August 2026 in Kraft treten. Gleichzeitig werden die Regelungen für die Personalbemessung durch die Einführung eines Gesamtpersonalschlüssels entbürokratisiert und flexibilisiert. Bei den Kitaträgern und somit auch bei jeder einzelnen Kita-Leitung sinkt hierdurch der Aufwand für Personalberechnung und Dienstplanung.
Im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) des Bundes stehen in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 93,7 Millionen zur Verfügung. Neben der Fortführung der Finanzierung von Zeitbudgets für mittelbare pädagogische Tätigkeiten der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen werden die Mittel für weitergehende qualitätssichernde und -verbessernde Maßnahmen eingesetzt und beispielsweise der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung eine besondere Bedeutung beigemessen.
Im Rahmen des Programms "Kinder stärken 2.0" werden an Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil an Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen zusätzliche Fachkräfte eingesetzt. Die Maßnahme wird mithilfe von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) realisiert.
Der Gesamthaushalt Sachsens wird sich in den nächsten beiden Jahren auf 24,9 Milliarden Euro (2025) bzw. 25,1 Milliarden Euro (2026) belaufen. Quelle: Medienservice Sachsen, 24. März 2025
Erläuterungen zum Regierungsentwurf
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat ein Infoblatt mit Erläuterungen zum Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt dazu erstellt.