Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) informiert mit einem Schreiben vom 17. Juni 2025 über die Anpassung der "Richtlinie zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung 2025/2026".
Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft und gilt für die Förderjahre 2025 und 2026. Ab sofort sind die Antragsformulare auf der Internetseite des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) abrufbar:
Das Schreiben des SMK sowie die Richtlinie können über folgende Links abgerufen werden:
- Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Kutus zur Anpassung der RL KiTaQuTVerb für die Jahre 2025/2026 vom 17. Juni 2025
- Richtlinie zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 17. Juni 2025
Besonderer Fokus auf sprachliche Bildung
Zentraler Bestandteil ist die weitere Förderung von Sprachmentorinnen und Sprachmentoren in den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Pro Jugendamt werden zwischen 3,5 und 5 Vollzeitstellen ermöglicht. Ihre Aufgabe ist u.a. die fachliche Beratung und Begleitung, die Vermittlung von Fortbildungen und Qualifizierungen und die Vernetzung, um Modelle guter Praxis in die Breite zu bringen.
Quelle: Medienservice Sachsen
Medieninformation vom 17. Juni 2025: