Antragstellung für die RL KiTa-QuTVerb noch bis zum 31. März 2024 möglich

Das SMK weist darauf hin, dass noch bis zum 31. März 2024 Anträge für Maßnahmen auf Grundlage der Richtlinie KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserung (RL KiTa-QuTVerb) gestellt werden können.

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Freistellung von Fachkräften zur Praxisanleitung in Kindertageseinrichtungen,
  • Personalkostenzuschuss für Personen in berufsbegleitender Fort- oder Weiterbildung und berufsbegleitendem Studium in Kindertageseinrichtungen,
  • Qualifizierung der Praxisanleitung in Kindertageseinrichtungen,
  • Finanzierung von Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen oder die Weiterentwicklung kommunaler Vertretungslösungen für die Kindertagespflege,
  • Teamfortbildungen zu ausgewählten Themen (praxisnahe Umsetzung des ICF-CY in der Kindertagesbetreuung, Inklusion in der Kindertagesbetreuung sowie Kinderschutz und soziale Arbeit in der Kindertagesbetreuung) in Kindertageseinrichtungen,
  • Ausstattung mit digitalen Medien in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege,
  • Fachkräfte zum Mentoring für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung (Sprachmentorinnen und –mentoren) in der Kindertagesbetreuung.

Die Antragstellung erfolgt beim Kommunalem Sozialverband Sachsen (KSV).

Letzte Aktualisierung: 08.01.2024