Antragstellung für die RL KiTa-QuTVerb noch bis zum 31. März 2024 möglich
Das SMK weist darauf hin, dass noch bis zum 31. März 2024 Anträge für Maßnahmen auf Grundlage der Richtlinie KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserung (RL KiTa-QuTVerb) gestellt werden können.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
- Freistellung von Fachkräften zur Praxisanleitung in Kindertageseinrichtungen,
- Personalkostenzuschuss für Personen in berufsbegleitender Fort- oder Weiterbildung und berufsbegleitendem Studium in Kindertageseinrichtungen,
- Qualifizierung der Praxisanleitung in Kindertageseinrichtungen,
- Finanzierung von Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen oder die Weiterentwicklung kommunaler Vertretungslösungen für die Kindertagespflege,
- Teamfortbildungen zu ausgewählten Themen (praxisnahe Umsetzung des ICF-CY in der Kindertagesbetreuung, Inklusion in der Kindertagesbetreuung sowie Kinderschutz und soziale Arbeit in der Kindertagesbetreuung) in Kindertageseinrichtungen,
- Ausstattung mit digitalen Medien in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege,
- Fachkräfte zum Mentoring für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung (Sprachmentorinnen und –mentoren) in der Kindertagesbetreuung.
Die Antragstellung erfolgt beim Kommunalem Sozialverband Sachsen (KSV).