Antragstellung für die RL KiTa-QuTVerb 2025/2026 noch bis zum 28. Februar 2026 möglich

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus weist darauf hin, dass die Antragstellung für die Richtlinie KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserung 2025/2026 (RL KiTa-QuTVerb 2025/2026) für das Jahr 2026 noch bis zum 28. Februar 2026 möglich ist.

Dies betrifft folgende vier Maßnahmen:

  • Steigerung der Attraktivität des Tätigkeitsfeldes durch Freistellung von Fachkräften zur Praxisanleitung in Kindertageseinrichtungen,
  • Zuschuss zur Qualifizierung der Praxisanleitung in Kindertageseinrichtungen,
  • Stärkung der Arbeitsfähigkeit von Kindertagespflegepersonen durch die Gewährung eines Zuschusses für die Finanzierung von Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen oder die Weiterentwicklung kommunaler Vertretungslösungen für die Kindertagespflege,
  • Fachkräfte zum Mentoring für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung (Sprachmentorinnen und -mentoren) in der Kindertagesbetreuung.

Nachfolgend finden Sie die Links zum Text der Richtlinie und zu den Antragsunterlagen.

Zudem hat der Kommunale Sozialverband mitgeteilt, dass für den Förderzeitraum 2025/2026 nur noch die Pflicht zur Vorlage des Verwendungsnachweises besteht. Eine Zwischenberichtserstattung ist nicht mehr erforderlich.

Bei Rückfragen können Sie sich dort an die Hotline unter 0371 577 253 oder an die folgende E-Mail-Adresse wenden: KiTaQuTVerb@ksv-sachsen.de

Letzte Aktualisierung: 11.01.2026