Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung

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Ab sofort stehen wieder Fördermittel zur Einrichtung betrieblicher Kinderbetreuungsplätze bereit: So werden auch in Zukunft die Betriebskosten für neu eingerichtete betriebliche Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder gefördert.

"Mit dem Förderprogramm 'Betriebliche Kinderbetreuung' bieten wir Unternehmen konkrete finanzielle Unterstützung. Damit gelingt es erfahrungsgemäß besonders gut, die eigene Arbeit mit dem Familienleben zu vereinbaren. Denn die Betreuungszeiten der Kinder und die Arbeitszeiten der Eltern können passgenau aufeinander abgestimmt werden. Davon profitieren nicht nur die Eltern, sondern auch die Arbeitgeber", erklärte die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Zweijährige Anschubfinanzierung für betriebliche Kita-Gruppen
Die Fortsetzung des Förderprogramms leistet einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer familienbewussten Lebens- und Arbeitswelt. Es richtet sich an Arbeitgeber aller Unternehmensgrößen mit Sitz in Deutschland, insbesondere an Kooperationen von kleinen und mittleren Unternehmen. Neben Unternehmen können sich auch Körperschaften und Stiftungen des privaten Rechts an dem Programm beteiligen.

"Wenn Unternehmen sich als attraktive Arbeitgeber positionieren wollen, müssen sie ihren Angestellten etwas bieten. Dabei kommt es nicht nur auf das Gehalt an. Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen eine ebenso wichtige Rolle", betonte Manuela Schwesig.

Die Förderung ist als maximal zweijährige Anschubfinanzierung für neue betriebliche Kita-Gruppen konzipiert, um die Startphase zu erleichtern. Förderfähig sind Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätze. Auch betriebliche Kinderbetreuungsplätze in 24-Stunden-Kitas werden gefördert. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation ihrer Kinderbetreuungsplätze.

Gegenstand der Förderung des Programms Betriebliche Kinderbetreuung ist die Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze unter Beteiligung von Arbeitgebern in Form neuer Betreuungseinrichtungen und/ oder neu einzurichtender Gruppen in bestehenden Betreuungseinrichtungen. Die Betreuungsplätze müssen für Kinder geschaffen werden, die bei Aufnahme der Betreuung das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Als Arbeitgeber im Sinne dieser Richtlinie gelten sowohl Unternehmen als auch Körperschaften und Stiftungen des privaten Rechts. Für die Schaffung neuer Plätze in Betreuungseinrichtungen wird ein pauschalierter finanzieller Beitrag zu den monatlichen Betriebskosten gewährt. Eine Gruppe im Sinne dieser Richtlinie umfasst wenigstens sechs Betreuungsplätze; in begründeten Einzelfällen können auch kleinere Gruppen gefördert werden.

Alle Dokumente zur Fortführung des Programms finden Sie auf der Website www.erfolgsfaktor-familie.de unter dem Link Betriebliche Kinderbetreuung und dort unter den Links Förderung bzw. Infomaterial. Nachfolgend finden Sie ausgewählte Dokumente zu den Grundlagen des Programms und der Förderung:

Am Förderprogramm können sich Kindertageseinrichtungen entsprechend von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII beteiligen (Förderfibel Punkt II. Gegenstand der Förderung). Diese Betreuungseinrichtungen müssen eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII haben (Förderfibel 4.5 Erfüllung von Bundes- und Landesrecht, Vorliegen der Betriebserlaubnis).

Für jeden neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden bis zu zwei Jahre lang 400 Euro monatlich als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Betriebskosten gewährt. Teilzeitplätze werden mit 300 € pro Platz und Monat und Halbtagsplätze mit 200 € pro Platz und Monat gefördert. Sollte eine Einrichtung 24 Stunden geöffnet haben, so werden die dort für 24 Stunden angebotenen Plätze als zwei Ganztagsplätze gewertet und mit 800 € pro Platz und Monat gefördert.

Die Unterscheidung in Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätze erfolgt anhand der jeweiligen Länderregelungen.

Das Förderprogramm will Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Anreize für ein eigenes Engagement für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben und dessen wirtschaftliche Vorteile spürbar machen. Deshalb ist eine Förderung im Rahmen des Förderprogramms nur möglich, wenn die Finanzierung der neu geschaffenen Betreuungsplätze zu einem substantiellen Anteil durch den Arbeitgeber geleistet wird. Die Arbeitgeberbeteiligung an den Betriebskosten der Betreuungsplätze muss mindestens

  • 250 Euro pro Ganztagsbetreuungsplatz und Monat
  • für Teilzeitplätze 187,50 €
  • für Halbtagsplätze 125 €
  • für einen 24-Stunden-Platz 500 € betragen (die Arbeitgeberbeteiligung entspricht der Beteiligung für zwei Ganztagsplätze).

Die Servicestelle steht für die Präsentation des Programms zur Verfügung – ob in einem Newsletter, auf einer Veranstaltung (als Referenten), Messen oder in anderen Formen. Auch Koordinierungsstellen und Vereine können sich an die Förderstelle wenden.

Die Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung steht für alle Fragen zur Thematik und für die Beratung zum Förderprogramm montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0800 - 0000 945 (kostenlos) zur Verfügung.

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Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung
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