Start des Interessenbekundungsverfahrens KINDER STÄRKEN 2.0 ab jetzt möglich
Mit der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über einen Teilnahmewettbewerb zu Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen (KINDER STÄRKEN 2.0) vom 19. Mai 2022 ist der Start des Interessenbekundungsverfahrens ab jetzt möglich.
Mit dieser Bekanntmachung sollen gemäß der SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021–2027 geeignete Vorhaben in Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil an Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen initiiert werden.
Bekanntmachung als PDF zum DownloadDie Antragstellung erfolgt über das Förderportal der SAB.