Rundschreiben des SMK an die Jugendämter des Freistaates Sachsen zur Erläuterung der Änderung des SächsKitaG

Der Sächsische Landtag hat mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen vom 1. Juni 2023 das Sächsische Gesetz über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG) geändert. Die Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist am 21. Juni 2023 erfolgt.

Aus diesem Anlass möchte das SMK in einem Rundschreiben über die Änderungen informieren. Diesem Schreiben beigefügt sind eine Synopse des SächsKitaG, in der die Änderungen farblich gekennzeichnet sind sowie eine detailliertere Erläuterung der Änderungen zu ausgewählten Paragrafen.

Rundschreiben im Volltext als PDF

Anlage 1: Erläuterungen der Änderungen im SächsKitaG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen

Anlage 2: Synopse zum SächsKitaG mit Begründung

Letzte Aktualisierung: 27.06.2023