Kinder besser schützen: BZgA erhält gesetzlichen Auftrag zur Prävention sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Der Deutsche Bundestag hat am 31. Januar 2025 das "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" beschlossen. Damit erhält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den gesetzlichen Auftrag, bundesweit die Prävention und den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung auszubauen.
Die BZgA wird in enger Zusammenarbeit mit den Ländern künftig einheitliche Materialien und Medien für Fachkräfte, Eltern und Kinder bereitstellen. Dabei wird sie eng mit den Ländern, der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und weiteren relevanten Akteuren zusammenarbeiten. Ziel ist es, Fachkräfte besser aufzuklären, zu qualifizieren und Institutionen bei der Entwicklung und Umsetzung wirksamer Schutzkonzepte zu unterstützen.
Quelle und weitere Informationen: Pressemitteilung vom 31. Januar 2025