Information des SMK zur Richtlinie KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserung
Die durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus aktualisierte Richtlinie zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Richtlinie KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserung – RL KiTa-QuTVerb) wurde nunmehr durch das Sächsische Kabinett zur Kenntnis genommen und kann damit rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Mit diesem Schritt werden die über das Kita-Qualitätsgesetz bereitgestellten Bundesmittel in den Jahren 2023/2024 praxiswirksam eingesetzt. Die Abstimmungen hierzu konnten erst nach dem Ende Juni 2023 erfolgten Abschluss der Vertragsverhandlungen zwischen dem Bund und dem Freistaat finalisiert werden.
Hier finden Sie das SMK-Schreiben zu weitergehenden Informationen mit den beiden Anlagen.
Anlage 1 - Lesefassung RL KiTa-QuTVerb und Anlage 2 - Faktenblatt zu dem neu aufgelegten "Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung".