Hinweis des SMK und SMS zu Kontraindikationen bei Masernimpfung

Seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) bzw. des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) wird darauf hingewiesen, dass nur die von der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) benannten Kontraindikationen anerkannt werden dürfen.

Es erscheint wichtig und geboten, insbesondere die Leitungen von Kindertageseinrichtungen und Horten noch einmal auf die möglichen Kontraindikationen, die gegen eine Impfung gegen Masern sprechen, aufmerksam zu machen. Asthma, Allergien, Ekzeme oder Antibiotikabehandlungen zählen beispielsweise nicht dazu.

Eine entsprechende Veröffentlichung der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) "Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission - Allgemeine Kontraindikationen bei Schutzimpfungen" finden Sie hier. Kindertageseinrichtungen müssen auffällige Dokumente ans Gesundheitsamt melden, diese Meldung wird dann geprüft.

Die Präzisierung zum Thema Kontraindikation folgt dem Wunsch der sächsischen Amtsärzt*innen, den Kitas und Horten Handlungssicherheit zu geben, indem eindeutig darauf verwiesen wird, dass nur die in dem Papier der SLÄK benannten Kontraindikationen anerkannt werden dürfen.

Im Zweifelsfall, bei Unklarheiten und Rückfragen zu vorgelegten Kontraindikationen steht das zuständige Gesundheitsamt zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 03.05.2023