Kindertagespflege
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, gibt es in Sachsen drei Formen von Betreuungsangeboten.
Neben Kindertageseinrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft sind das außerdem betrieblich unterstützte Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung sowie Angebote der Kindertagespflege.
Die Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Alternativangebot für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Durch die kleinen Gruppen (max. 5 Kinder) und den familiären Bezug wird diese Betreuungsform vorrangig für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr genutzt. Hauptsächlich findet die Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten des Kindes statt. Sie kann aber auch in anderen kindgerechten Räumlichkeiten angeboten werden. Die Wohnortgemeinde entscheidet, ob sie dieses Betreuungsform anbietet.
Die Elternbeiträge für die Kindertagespflege sollen denen für entsprechende Kindertageseinrichtungen vergleichbar sein. Außerdem gelten die gleichen Absenkungsbeiträge und das gleiche Verfahren für deren Beantragung wie für Kindertageseinrichtungen.
Ansprechpartner für Tagespflegepersonen und Eltern zu Fragen rund um die Kindertagespflege sind:
- die örtlichen Jugendämter
- die Informations- und Koordinierungsstelle (IKS)
- der Landesarbeitskreis Kinderbetreuung in Tagespflege Sachsen
- die Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen/ Beratungs- und Vemittlungsstellen für die Kindertagespflege in Sachsen
Neuregelungen in der Kindertagespflege seit Januar 2009
Mit den seit Januar 2009 geltenden Neuregelungen zur Kindertagespflege durch das Kinderförderungsgesetz haben Bund und Länder auf die – steuerrechtlich notwendige – neue Behandlung der Einkünfte aus Kindertagespflege reagiert. Sie stellen sicher, dass alle Tagespflegepersonen trotz der sehr uneinheitlichen Vergütungsstruktur der öffentlichen Kindertagespflege einen Sozialversicherungsschutz erhalten zu Bedingungen, die in einem angemessen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen. Quelle: Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege
Recht
Für die Kindertagespflege gelten insbesondere die folgenden Gesetze, Verordnungen, Empfehlungen und Hinweise:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
zuletzt geändert durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) - Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG)
- Landesjugendhilfegesetz (LJHG)
- Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung (SächsQualiVO)
- Sächsischer Bildungsplan
- Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege - 2. Fortschreibung
- Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport im Zusammenhang mit der Zahlung der laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson
- Empfehlung des Sächsischen Städte- und Gemeindetags e.V. zur laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII vom 09.07. 2009
- Eignung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege - Praxismaterialien für die Jugendämter
- Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege
- Fachliche Empfehlungen zur Qualität der Bildung, Erziehung und
Betreuung der unter Dreijährigen in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege - Flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung
- Informationen zur Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege
- Merkblatt zur Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege
- Arbeitshilfe des Landesjugendamtes Sachsen zu aktuellen Fragestellungen der Bedarfsplanung von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege
- Anwendung Infektionschutzgesetz in der Kindertagespflege und für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
Weitere Informationen
Termine
Praxis
Erster Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes
Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige zwischen Ausbau und Bildungsauftrag
Projekte
Kunterbunte Kinderküche: Weizenvollkornbrötchen - das September-Rezept 2010
Staatsministerin Christine Clauß empfiehlt das Sonnen-ABC
Aktionsprogramm Kindertagespflege Rückblick auf das erste Förderjahr (2009/2010)
Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege Sachsen
Rückblick: Ein Jahr Aktionsprogramm Kindertagespflege am Modellstandort Radebeul
Bildungscurriculum zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes in der Kindertagespflege
