Kindertagespflege
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, gibt es in Sachsen drei Formen von Betreuungsangeboten.
Neben Kindertageseinrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft sind das außerdem betrieblich unterstützte Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung sowie Angebote der Kindertagespflege.
Die Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Alternativangebot für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Durch die kleinen Gruppen (max. 5 Kinder) und den familiären Bezug wird diese Betreuungsform vorrangig für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr genutzt. Hauptsächlich findet die Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten des Kindes statt. Sie kann aber auch in anderen kindgerechten Räumlichkeiten angeboten werden. Die Wohnortgemeinde entscheidet, ob sie dieses Betreuungsform anbietet. Dennoch haben die Kommunen eine verstärkte Nachfrage der Eltern nach der Bereitstellung von Kindertagespflegeplätzen bei der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Denn bedarfsgerecht ist ein Angebot nur dann, wenn es geeignet ist, die Nachfrage zu befriedigen.
Die Elternbeiträge für die Kindertagespflege sollen denen für entsprechende Kindertageseinrichtungen vergleichbar sein. Außerdem gelten die gleichen Absenkungsbeiträge und das gleiche Verfahren für deren Beantragung wie für Kindertageseinrichtungen.
Ansprechpartner für Tagespflegepersonen und Eltern zu Fragen rund um die Kindertagespflege finden Sie hier.
Neuregelungen in der Kindertagespflege seit Januar 2009
Mit den seit Januar 2009 geltenden Neuregelungen zur Kindertagespflege durch das Kinderförderungsgesetz haben Bund und Länder auf die – steuerrechtlich notwendige – neue Behandlung der Einkünfte aus Kindertagespflege reagiert. Sie stellen sicher, dass alle Tagespflegepersonen trotz der sehr uneinheitlichen Vergütungsstruktur der öffentlichen Kindertagespflege einen Sozialversicherungsschutz erhalten zu Bedingungen, die in einem angemessen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen. Quelle: Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege
Informationen zur Qualifikation in der Kindertagespflege finden Sie hier.
Recht
Für die Kindertagespflege gelten insbesondere die folgenden Gesetze, Verordnungen, Empfehlungen und Hinweise:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
zuletzt geändert durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) - Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG)
- Landesjugendhilfegesetz (LJHG)
- Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung (SächsQualiVO)
- Sächsischer Bildungsplan
- Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege - 2. Fortschreibung
- Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport im Zusammenhang mit der Zahlung der laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson
- Empfehlung des Sächsischen Städte- und Gemeindetags e.V. zur laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII vom 09.07. 2009
- Eignung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege - Praxismaterialien für die Jugendämter
- Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege
- Fachliche Empfehlungen zur Qualität der Bildung, Erziehung und
Betreuung der unter Dreijährigen in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege - Flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung
- Information und Merkblatt zur Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege
- Arbeitshilfe des Landesjugendamtes Sachsen zu aktuellen Fragestellungen der Bedarfsplanung von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege
- Anwendung Infektionschutzgesetz in der Kindertagespflege und für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
- Rechtsauffassung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Erhebung eines erweiterten Führungszeugnisses bei Ehegatten von Kindertagespflegepersonen
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Weitere Informationen
Ausgewählte Fortbildungen
Naturpädagogik mit jüngeren Kindern am 12.05.2012 in Dresden
Den Bildungsplan naturpädagogisch umsetzen am 26.05.2012 in Dresden
Den Bildungsplan naturpädagogisch umsetzen am 13.10.2012 in Dresden
Termine
Fortbildung zur Naturpädagogik und Umweltbildung
Praxis
Dresden sucht Frauen und Männer für die Kindertagespflege
Mehr Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertagesbetreuung
Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege Sachsen
Broschüre: Kindertagespflege im Freistaat Sachsen
Bildungscurriculum zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes in der Kindertagespflege
Landesarbeitskreis Kindertagespflege Sachsen e.V.
Erster Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes
"Kindertagespflege im Wandel" - Tagungsdokumentation
Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige zwischen Ausbau und Bildungsauftrag
Projekte
Aktionsprogramm Kindertagespflege Rückblick auf das erste Förderjahr (2009/2010)
Aktionsprogramm Kindertagespflege am Modellstandort Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Kunterbunte Kinderküche: Kostproben aus der Kartoffelküche - das Oktober-Rezept 2010
Rückblick: Ein Jahr Aktionsprogramm Kindertagespflege am Modellstandort Radebeul
