Kindertagespflege
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, gibt es in Sachsen drei Formen von Betreuungsangeboten.
Neben Kindertageseinrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft sind das außerdem betrieblich unterstützte Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung sowie Angebote der Kindertagespflege.
Die Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Alternativangebot der Betreuung, Erziehung und Bildung für Kinder vorrangig bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres.
Regulär findet die Kindertagespflege im Haushalt einer Kindertagespflegeperson oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten des Kindes statt. Über ein Angebot dieser Art von Betreuung entscheidet die Wohnortgemeinde.
Die Elternbeiträge für die Kindertagespflege sollen denen für entsprechende Kindertageseinrichtungen vergleichbar sein. Außerdem gelten die gleichen Absenkungsbeiträge und das gleiche Verfahren für deren Beantragung wie für Kindertageseinrichtungen.
Ansprechpartner für Tagespflegepersonen und Eltern zu Fragen rund um die Kindertagespflege sind:
das örtliche Jugendamt,
die Informations- und Koordinierungsstelle (IKS),
der Landesarbeitskreis Kinderbetreuung in Tagespflege Sachsen.
Neuregelungen in der Kindertagespflege
Das Gebiet der Kindertagespflege zeichnet sich durch eine große Uneinheitlichkeit aus. Nicht nur durch das große Spektrum an Erscheinungsformen – Vollzeit- oder Randzeitenbetreuung, nebenberufliche Betreuung weniger Kinder bis Großtagespflege, sondern auch wegen der von Land zu Land und Kommune zu Kommune unterschiedlichen rechtlichen, fachlichen und finanziellen Standards. Bereits Aussagen über durchschnittliche Stundenlöhne von Tagespflegepersonen lassen sich so wegen der von Ort zu Ort unterschiedlichen Vergütungssysteme nicht treffen.
Belastbare Angaben zur Höhe des von Tagespflegepersonen zu versteuernden
Einkommens sind aus diesem Grund nicht möglich, zumal diese wiederum von etwaigen Zusatzeinkommen und dem Einkommen des Ehepartners abhängig ist. Das zu versteuernde Einkommen ist wiederum Grundlage für die Beitragszahlung zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Mit den Neuregelungen zur Kindertagespflege durch das Kinderförderungsgesetz haben Bund und Länder auf die – steuerrechtlich notwendige – neue Behandlung der Einkünfte aus Kindertagespflege
reagiert. Sie stellen sicher, dass alle Tagespflegepersonen trotz der sehr uneinheitlichen Vergütungsstruktur der öffentlichen Kindertagespflege einen Sozialversicherungsschutz erhalten zu Bedingungen, die in einem angemessen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen.
Mit den gesetzlichen Vorgaben zur leistungsgerechten Ausgestaltung der Vergütungsstruktur in der Kindertagespflege und dem „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ hat das Bundesfamilienministerium die entscheidenden Weichen dafür gestellt, dass sich die Kindertagespflege mittelfristig zu einem anerkannten Berufsbild entwickeln kann und sich so auch ohne Verwerfungen in die gängige Struktur des Steuer- und Sozialversicherungsrechts einfügen lässt.
Quelle: Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 24. August 2009
Recht
Rechtliche und inhaltliche Fragen sowie Rahmenbedingungen der Kindertagespflege finden hier ihre Regelung:
- Landesjugendhilfegesetz Sachsen (LJHG),
- Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG),
- Kinderförderungsgesetz (KiföG),
- Sächsischer Bildungsplan,
- Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege - 2. Fortschreibung
- Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege
- Fachliche Empfehlungen zur Qualität der Bildung, Erziehung und
Betreuung der unter Dreijährigen in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege, - Flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung
Forschung
Die Inanspruchname von Angeboten der Kindertagespflege sowie allen anderen Formen der Kinderbetreuung wird durch das Statistische Landesamt Sachsen in regelmäßigen Abständen erhoben. Die aktuelle Erhebung ist die Statistik Kindertagesbetreuung im Freistaat Sachsen 2008
