Kindertagespflege

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, gibt es in Sachsen drei Formen von Betreuungsangeboten.

Neben Kindertageseinrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft sind das außerdem betrieblich unterstützte Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung sowie Angebote der Kindertagespflege.

Die Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Alternativangebot für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Durch die kleinen Gruppen (max. 5 Kinder) und den familiären Bezug wird diese Betreuungsform vorrangig für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr genutzt. Hauptsächlich findet die Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten des Kindes statt. Sie kann aber auch in anderen kindgerechten Räumlichkeiten angeboten werden. Die Wohnortgemeinde entscheidet, ob sie dieses Betreuungsform anbietet. Dennoch haben die Kommunen eine verstärkte Nachfrage der Eltern nach der Bereitstellung von Kindertagespflegeplätzen bei der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Denn bedarfsgerecht ist ein Angebot nur dann, wenn es geeignet ist, die Nachfrage zu befriedigen.

Die Elternbeiträge für die Kindertagespflege sollen denen für entsprechende Kindertageseinrichtungen vergleichbar sein. Außerdem gelten die gleichen Absenkungsbeiträge und das gleiche Verfahren für deren Beantragung wie für Kindertageseinrichtungen.

Ansprechpartner für Tagespflegepersonen und Eltern zu Fragen rund um die Kindertagespflege finden Sie hier.

Neuregelungen in der Kindertagespflege seit Januar 2009

Mit den seit Januar 2009 geltenden Neuregelungen zur Kindertagespflege durch das Kinderförderungsgesetz haben Bund und Länder auf die – steuerrechtlich notwendige – neue Behandlung der Einkünfte aus Kindertagespflege reagiert. Sie stellen sicher, dass alle Tagespflegepersonen trotz der sehr uneinheitlichen Vergütungsstruktur der öffentlichen Kindertagespflege einen Sozialversicherungsschutz erhalten zu Bedingungen, die in einem angemessen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen. Quelle: Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege

Informationen zur Qualifikation in der Kindertagespflege finden Sie hier.

Recht

Für die Kindertagespflege gelten insbesondere die folgenden Gesetze, Verordnungen, Empfehlungen und Hinweise:

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Ein Projekt des Medienkulturzentrum Dresden e.V. - Fachlich und finanziell unterstützt durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport, das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz - Sächsisches Landesjugendamt und den Kommunalen Sozialverband Sachsen